Bei gesetzlich Versicherten muss vor der Aufnahme einer Psychotherapie mindestens eine Psychotherapeutische Sprechstunde erfolgen. Diese dient der diagnostischen Einordnung der Beschwerden und Abklärung der Behandlungsnotwendigkeit.
Im Rahmen der Sprechstunde erhalten Sie Auskunft, ob eine Psychotherapie in meiner Praxis möglich ist, Empfehlungen zu anderen Behandlern oder zusätzliche Behandlungsoptionen.
Im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde wird Ihnen ebenso der Ablauf einer Psychotherapie erläutert. Nach erfolgter Sprechstunde ist unter der Voraussetzung eines freien Therapieplatzes die Aufnahme möglich.
Bitte beachten Sie, dass ich keine Warteliste führe.
Eine Psychotherapie kann selbstverständlich auch als privatversicherte sowie als selbstzahlende Person in Anspruch genommen werden.
Privatversicherte werden nur ohne Beihilfeberechtigung behandelt!
Zukünftig wird in meinen Praxisräumen auch Gruppentherapie angeboten werden. Themen hierfür sind:
Wenn Sie sich hierfür interessieren, können Sie sich gerne über das Kontaktformular melden.
Bei Rückrufbitte werden wir Sie 2x kontaktieren. Sollten wir Sie beide Male nicht erreichen, müssen Sie sich selbstständig bei uns melden.
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir werden uns nach Bearbeitung mit Ihnen in Verbindung setzen.